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Ist das Einverständnis der Mutter erforderlich?

Seit dem 01.02.2010 gilt das neue Gendiagnostikgesetz, nach dem von keiner Person ohne deren Zustimmung Proben genetisch untersucht werden dürfen.
Ein privater Vaterschaftstest ist auch ohne Probe der Mutter möglich, so dass die Mutter dem Test grundsätzlich nicht zustimmen muss.
Wenn das zu testende Kind noch nicht volljährig ist, muss die Zustimmung zur genetischen Untersuchung von den/der sorgeberechtigten Person(en) erteilt werden. Hierbei besagt das Gesetz nicht, ob es im Falle von gemeinsamem Sorgerecht ausreicht, wenn nur eine sorgeberechtigte Person zustimmt oder ob beide Sorgeberechtigten gemeinsam entscheiden müssen. Die Entscheidung hierüber bleibt der Rechtsprechung überlassen, d.h. es wird noch eine Weile dauern, bis hierüber Klarheit herrscht.
Defintiv nicht mehr möglich ist ein Test ohne Zustimmung der Mutter, wenn der zweifelnde Vater kein Sorgerecht für das Kind hat.

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