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Sind sogenannte "diskrete" oder "heimliche" Vaterschaftstests noch möglich?

Grundsätzlich müssen alle Personen ihr Einverständnis erklären, die an dem Test teilnehmen. Die Mutter muss für sich selbst nur zustimmen, wenn sie auch getestet werden soll. Für minderjährige Probanden muss allerdings der gesetzliche Vertreter dem Test zustimmen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dies die sorgeberechtigte Person, bei gemeinsamem Sorgerecht sind es gemäß Mitteilung der Gendiagnostikkommission beide sorgeberechtigten Elternteile. In den meisten Fällen wird daher das Einverständnis der Mutter erforderlich sein.
Wenn alle Sorgeberechtigten ihr Einverständnis erteilt haben, die Probenentnahme entsprechend dokumentiert und die Identität des Kindes somit nachgewiesen werden kann, muss das minderjährige Kind jedoch nicht unbedingt darüber informiert werden, wofür von ihm eine Probe entnommen wird. Man kann also zumindest gegenüber dem Kind eine gewisse Heimlichkeit walten lassen.

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