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Ist der Test vor Gericht verwertbar?

Ein rechtmäßig (also mit Zustimmung aller Probanden) durchgeführter privater Test reicht als Indiz aus, um eine Vaterschaft vor Gericht anfechten zu können. Wenn die Vaterschaft länger als zwei Jahre bestand, benötigt man ein solches Indiz, um seine berechtigten Zweifel an der Vaterschaft nachweisen zu können.
Da für den privaten Test die Proben zuhause entnommen werden und ein Richter somit nicht sicher nachvollziehen kann, von wem die Proben wirklich stammen, kann es im Rahmen der Gerichtsverhandlung zur Durchführung eines weiteren Tests kommen, für den der Richter alle Probanden zu einem vereidigten Sachverständigen für Abstammungsgutachten bestellt.
Die Probenentnahme kann auch beim privaten Test durch einen Arzt vorgenommen und entsprechend dokumentiert werden, so dass keine Zweifel an der Identität der Probanden bestehen. In Deutschland ist jedoch jeder Richter in der Wahl seiner Beweismittel und Gutachter freigestellt, d.h. der Richter muss den Test nicht verwenden und kann einen anderen Gutachter beauftragen.

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