Ist das Einverständnis der Mutter erforderlich?
Da nur die Personen ihr Einverständnis erteilen müssen, die an dem Test teilnehmen, muss die Mutter muss für sich selbst nur zustimmen, wenn sie auch getestet werden soll. Für minderjährige Probanden muss allerdings der gesetzliche Vertreter dem Test zustimmen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dies die sorgeberechtigte Person, bei gemeinsamem Sorgerecht sind es beide sorgeberechtigten Elternteile. In den meisten Fällen wird daher das Einverständnis der Mutter erforderlich sein.
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