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Ist der Test vor Gericht verwertbar?

Wenn die Vaterschaft durch den humatrix Vaterschaftstest ausgeschlossen wurde, kann das Testergebnis selbstverständlich verwendet werden, um die Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Wenn Sie länger als zwei Jahre als Vater eingetragen waren, benötigen Sie ein solches Indiz, um Ihre berechtigten Zweifel an der Vaterschaft nachweisen und die Vaterschaft anfechten zu können. Sie haben ab Kenntnisnahme des Testergebnisses dann wieder zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.
In der Verhandlung muss der Richter das Testergebnis nicht zwingend verwenden und kann auch einen anderen Gutachter beauftragen, denn in Deutschland ist jeder Richter in der Wahl seiner Beweismittel und Gutachter freigestellt. Da hierbei aber die Vaterschaft wieder ausgeschlossen wird, klagen Sie zu Recht und müssen die erneuten Gutachterkosten nicht tragen.

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